Nachweis von Datenschutz-Compliance
Datenschutz rückt immer mehr in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Eine unabhängige Begutachtung des im Unternehmen etablierten Datenschutzes zur Absicherung gegen Datenschutz-Vorfälle und daraus resultierende Image-Verluste wird dadurch zunehmend interessanter.
Auch Geschäftspartner bestehen untereinander zunehmend auf den Nachweis eines angemessenen Datenschutz-Niveaus, da sie zur Erfüllung zahlreicher Sicherheitsstandards auch für den Schutz von in ihrem Auftrag verarbeiteten Daten Verantwortung tragen.
In § 9a des Bundesdatenschutzgesetzes wird konkret auf die Möglichkeit eines Datenschutz-Audits durch unabhängige und zugelassene Gutachter zur Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit hingewiesen. Durch solch ein Audit lässt sich Datenschutz-Compliance dokumentieren und nach außen präsentieren.
Unser Angebot
SRC bietet einen variablen Ansatz durch Durchführung von Datenschutzaudits, um den jeweiligen Bedürfnissen jeder Organisation entsprechen zu können. So bietet SRC beispielsweise unternehmensweite Audits zur Bewertung der Datenschutzkonformität des gesamten Unternehmens oder Audits von auftragsdatenverarbeitenden Bereichen, um die in § 11 (2) geforderte Überprüfung von Auftragsdatenverarbeitern zu unterstützen, an.
Im Datenschutz-Audit begutachtet SRC vorhandene Datenschutzkonzepte und -managementsysteme, die Organisation des Datenschutzes sowie die Maßnahmen zur Datenschutzkontrolle im Hinblick auf die Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf den technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes.
SRC steht Ihnen dabei mit TÜV-zertifizierten Datenschutz-Auditoren und -Beauftragten sowie umfassender Erfahrung in allen Belangen der Datensicherheit zur Seite.





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