Der Datenschutzbeauftragte
Unternehmen, bei denen mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz in der Regel zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
Dieser ist zuständig für die Kontrolle der Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen, -Gesetzen und -Vorschriften im Unternehmen. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung der ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten, die Erstellung, Pflege und Verwaltung von Datenschutzdokumenten sowie die Schulung von Mitarbeitern in Belangen des Datenschutzes.
Für den effektiven Schutz vor Datenschutz-Vorfällen ist umfassende technische, juristische und organisatorische Kompetenz notwendig. Diese erforderliche Fachkunde wird auch im Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich gefordert (§ 4f (2) BDSG).
Unser Angebot
SRC unterstützt Ihren internen Datenschutzbeauftragten beim Aufbau von Fachwissen, bei der Etablierung von Datenschutz-Konzepten und bei der wirkungsvollen Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
Sie profitieren dabei vom unfangreichen und aktuellen Wissen der TÜV-zertifizierten Datenschutz-Auditoren und -Beauftragten von SRC sowie von der vielfältigen Expertise von SRC im Bereich Datensicherheit.





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